Bessere und sichere Arbeit mit Betriebsrat
In Betrieben mit Betriebsrat sind die Arbeitsplätze sicherer und die Arbeitsbedingungen besser. Der Betriebsrat hat verbriefte Rechte zur Mitbestimmung und Information nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Er vertritt die Interessen der Beschäftigten und setzt sich für ihre Rechte ein. Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften und handelt mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe Betriebsvereinbarungen aus. Der Betriebsrat bestimmt mit, etwa bei der Verteilung der Arbeitszeit, bei Schichten und Pausen. Er kann personellen Einzelmaßen widersprechen oder seine Zustimmung zu Kündigungen verweigern.
Gemeinsam STARK!
Starke, in der IG Metall verankerte Betriebsräte, Vertrauensleute und gut organisierte Belegschaften sind nach wie vor unsere organisationspolitische Basis für die bevorstehenden harten Auseinandersetzungen in Betrieb und Gesellschaft. Nur in diesem Zusammenwirken beweisen wir auch zukünftig unsere Handlungsfähigkeit und können die Interessen der Beschäftigten betriebs-, tarif- und gesellschaftspolitisch wirkungsvoll vertreten.
Besonderer Kündigungsschutz für Betriebsräte
Betriebsräte sind im Gegensatz zu normalen Beschäftigten vor Kündigungen besonders geschützt – nach Paragraf 15 Kündigungsschutzgesetz und Paragraf 103 BetrVG. Ohne Betriebsrat werden dem Arbeitgeber nur wenige Grenzen gesetzt. Bei einer Betriebsschließung etwa gibt es ohne Betriebsrat keinen Interessenausgleich und Sozialplan mit Abfindungen. Aber es muss ja nicht gleich um den Verlust des Arbeitsplatzes gehen. Es gibt zig Fragen, die nicht jeder allein mit dem Arbeitgeber aushandeln und durchsetzen kann – etwa die Verteilung der Arbeitszeiten, die Urlaubsplanung oder die Arbeitsorganisation.
Wenn der Chef gegen einen Betriebsrat ist
Einen Betriebsrat zu wählen, ist Euer gutes Recht. Allerdings kann der Weg zur Betriebsratswahl einige Stolpersteine mit sich bringen. Wenn der Chef beispielsweise zu früh von den Plänen erfährt, etwa noch bevor der offizielle Wahlaufruf im Betrieb aushängt, kann es ungemütlich werden. Nicht selten erhalten die „Rädelsführer“ aus fadenscheinigen Gründen Kündigungen. So werden einer Belegschaft, die mitbestimmen will, auf dem Weg zum Betriebsrat Steine in den Weg gelegt.
Immerhin sind die Schutzrechte durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz im Juni 2021 gestärkt worden. Auch Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl vorbereiten, sind nun vor Kündigung geschützt.
Vorbereitungen für die Betriebsratswahl
Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es wichtig, am Anfang nur mit vertrauenswürdigen Kolleginnen und Kollegen darüber zu reden – am besten außerhalb des Betriebs. Eine Möglichkeit ist, den Wahlaufruf mit der Einladung zur Wahl eines Wahlvorstands an alle Beschäftigten im Betrieb aushängen, den drei wahlberechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Wahlinitiatoren unterschreiben. Sobald der offizielle Wahlaufruf mit den drei Unterschriften aushängt, sind schon mal diese drei Beschäftigten vor einer Kündigung besonders geschützt.
Viel sicherer ist es jedoch mit der IG Metall. Auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft darf den Wahlaufruf aushängen. Und die IG Metall kennt sich mit den Wahlvorschriften gut aus – und hat Experten und Anwälte.
Das Wahlverfahren ist kompliziert. Die formale Organisation muss stimmen. Wer sich nicht auskennt, macht schnell Fehler, die schlimmstenfalls sogar die ganze Wahl nichtig, also unwirksam machen. Dann ist auch der Kündigungsschutz weg.
Die IG Metall zur Hilfe holen
Deshalb: Die IG Metall Rheine bietet Interessierten nach telefonischer Terminvereinbarung eine Beratung an. Vertraulichkeit ist dabei Grundvoraussetzung, die wir selbstverständlich gewähren. Gehen wir die Betriebsratswahl mit euch an, dann begleiten wir die Wahlvorstände und Gremien bis zum Ende der Wahlen und der Beendigung ihrer Tätigkeit. Außerdem haben Gewerkschaftsmitglieder Rechtsschutz, etwa wenn der Arbeitgeber versucht, engagierte Metallerinnen und Metaller kleinzumachen.
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